Sicher ist sicher. Sicher?
In der Schweiz gibt es nur wenige Versicherungen, die obligatorisch sind: Krankenkasse, Unfallversicherung – und, wenn Sie ein Auto haben, die Autoversicherung. Als sinnvoll werden zusätzlich meist eine Privathaftpflicht- und eine Hausratversicherung angeschaut.
Krankenkasse
Alle Menschen, die in der Schweiz leben, sind verpflichtet, sich gegen Krankheit zu versichern. Es gibt viele verschiedene Unternehmen, die solche Versicherungen anbieten. Sie sind unterschiedlich teuer, müssen aber alle die gleichen Leistungen bezahlen. Deshalb lohnt es sich, dass Sie eine günstige Kasse wählen, wenn Sie wenig Geld haben. Sie können die Prämien anschauen und vergleichen unter: priminfo.ch
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Wie das Krankenversicherungssystem in der Schweiz im Detail funktioniert, können Sie ebenfalls unter www.priminfo.ch nachlesen. Gut ist auch, Bekannte, Arbeitskolleginnen und Freunde zu fragen, die Erfahrung damit haben. Wichtig: Wenn Sie wenig Geld verdienen, dann klären Sie ab, ob Sie Anrecht auf Prämienverbilligungen haben! (siehe www.asb.bs.ch/krankenversicherung/praemienverbilligung.html oder Finanzielle Hilfen)
Unfallversicherung
Schon wenn Sie nur eine Stunde arbeiten und angestellt sind, sind Sie gegen Arbeitsunfälle versichert. Wenn Sie mehr als acht Stunden in der Woche bei einer Arbeitgeberin angestellt sind, sind Sie auch gegen Nichtbetriebsunfall, also gegen Unfälle in der Freizeit, versichert. Arbeiten Sie weniger als acht Stunden in der Woche, müssen Sie sich bei ihrer Krankenversicherung gegen Unfall versichern. Sie können dies auf dem Anmeldeformular ankreuzen oder der Krankenkasse einfach melden, wenn Sie sich neu gegen Unfall versichern lassen müssen oder wenn eine solche Versicherung nicht mehr nötig ist.
Autoversicherung
Wer in der Schweiz ein Auto anmelden will, muss eine Auto-Haftpflichtversicherung abschliessen. Diese zahlt Schäden, die Sie mit Ihrem Auto anrichten könnten – an fremden Fahrzeugen, Gebäuden oder auch, wenn Sie jemanden verletzen (abzüglich Selbstbehalt von ca. 200 bis 500 Franken). Das Gleiche zählt für Motorräder. Die Versicherung zahlt keine Schäden am eigenen Fahrzeug.
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Auch Autoversicherungen gibt es verschiedene – sie unterscheiden sich in den Kosten (Prämienhöhe, Bonus-Malus-System, Kosten je nach Nationalität, verlangte Rückzahlungen bei grob fahrlässig verursachten Unfällen etc. Grob fahrlässig verursachte Unfälle sind solche, bei denen man selbst schuld ist, weil man nicht genug Sorge gegeben hat, etwa weil man zu viel Alkohol getrunken hat). Die Leistungen sind bei allen Gesellschaften ähnlich.
Achtung: Obligatorisch ist nur die Auto-Haftpflichtversicherung. Eine Kasko-Versicherung ist freiwillig. Unter comparis.ch gibts Angebote diverser grosser Autoversicherer.
Privathaftpflicht-Versicherung
Wenn Sie einer anderen Person einen Schaden zufügen, zahlt Ihre Privathaftpflichtversicherung den Schaden (abzüglich Selbstbehalt von meist ca. 200 Franken). Etwa, wenn Sie sich auf die Brille Ihrer Freundin setzen, mit einem Wasserschaden die teuren Kleider Ihres Nachbarn ruinieren oder mit dem Velo jemanden verletzen. Bei grober Fahrlässigkeit (siehe Autoversicherung) kann die Versicherung die Leistungen kürzen.
Wenn Schädiger und Geschädigte im gleichen Haushalt wohnen, zahlt die Privathaftpflichtversicherung nicht.
Mieterhaftpflicht-Versicherung
Viele Vermieter und Vermieterinnen verlangen eine Mieterhaftpflicht. In Basel-Stadt ist diese Versicherung obligatorisch. Die Mieterhaftpflicht ist in der normalen Privathaftpflicht-Versicherung eingeschlossen, kann aber auch einzeln, z.B. beim Mieterverband, abgeschlossen werden. Als Mitglied des Mieterverbands können Sie eine sehr gute solche Versicherung abschliessen (Fr. 12.- pro Jahr, kein Selbstbehalt, mieterverband.ch).
Hausrat-Versicherung
Die Privathaftpflicht wird oft kombiniert mit der Hausrat-Versicherung. Wenn es im Haus zu einem Schaden kommt oder wenn jemand einbricht, dann sind Ihre eigenen Dinge (Möbel, Kleider, Schmuck etc.) versichert. Und meist ist auch ein Diebstahl ausser Hauses bis zu einer gewissen Summe versichert.
Lebensversicherung
Wenn Sie schon eine Versicherung abgeschlossen haben und die Prämien nicht mehr ins Budget passen, können Sie die Versicherung kündigen oder sistieren. Bei älteren Verträgen fährt man mit einer Sistierung – man zahlt dann nichts mehr ein – besser. Begründung: Der Rückkaufswert einer Police ist meist wesentlich tiefer als die Summe der einbezahlten Prämien. Bei einer vorzeitigen Kündigung zieht die Versicherung die Kosten für den Versicherungsschutz, für die Verwaltung und die gesamte Abschlussprovision ab. Anders bei einer Sistierung: Der Versicherungsschutz entfällt, das angesparte aktuelle ¬Kapital bleibt aber bei der Versicherung und wird weiter zum ursprünglich vereinbarten Satz verzinst. Sollten Sie während einer bereits laufenden Lebensversicherung erwerbsunfähig werden, dann prüfen Sie, ob Anspruch auf Prämienbefreiung besteht.
Rechtsschutzversicherung
Überlegen Sie gut, ob Sie sich die Prämien für diese Versicherung leisten können und wollen. Eine günstige Art zu Rechtsauskünften zu kommen ist ein Abonnement des «Beobachter» oder des «K-Tipp». Als Abonnentin dieser Zeitschriften haben Sie das Recht, unentgeltliche Rechtauskünfte zu erhalten. Neu bietet der K-Tipp auch eine eigentliche Rechtsschutzversicherung an. Infos unter ktipprechtsschutz.ch
Allgemeine Tipps im Umgang mit Versicherungen
Nach Schadensfreirabatt fragen (Prämiensenkung nach schadenfreien Jahren).
Für Mieterinnen, die keine grösseren wertvollen Gegenstände aus Glas im Haushalt haben (z.B. Aquarien, teure Glastische etc.), lohnt sich eine Glasversicherung nicht.
Bei Autoversicherungen nur Einjahresverträge abschliessen und für das folgende Jahr eine Ermässigung verlangen oder die Versicherung wechseln. Wer eine langjährige Versicherung abschliesst, verzichtet auf den Altersrabatt. Verhandeln ist immer möglich.
Eine Auto-Insassen-Unfallversicherung ist überflüssig, wenn die Insassen sowieso gegen Unfall versichert sind. (Achtung bei Kindern oder Besuch aus dem Ausland.