Rechte & Ansprüche

Wenn Sie wenig Geld haben, haben Sie eventuell Anspruch auf kantonale oder staatliche Gelder. Oder auf Leistungen aus einer Sozialversicherung. Informieren Sie sich, fragen Sie bei den zuständigen Ämtern und Stellen nach, lassen Sie nicht locker! 

Hier finden Sie eine Aufstellung von kommunalen, kantonalen und eidgenössischen Hilfen (Bedarfsleistungen) für Menschen mit wenig Geld. Sie sind nach dem Alphabet geordnet. Wir können nicht für Richtig­keit und Vollständig­keit garantieren.
Wenn Sie in Basel-Stadt wohnen, können Sie auch mit Hilfe des Sozialleistungsrechner herausfinden, ob Sie Anspruch auf Sozial­hilfe, Prämienverbilligung etc. haben.
Wenn Sie in einem anderen Kanton wohnen, erhalten Sie Auskunft bei der Ausgleichskasse in Ihrem Wohnkanton.

Weiter unten auf dieser Seite finden Sie weitere, nicht staatlich organisierte finanzielle Hilfen. Nutzen Sie die Möglichkeiten!

A
AHV Alters- und
Hinterlassenenversicherung  

(Sozialversicherung)
Die AHV ist der älteste und wichtigste Pfeiler der Alters- und Hinter­lassenen­vorsorge in der Schweiz (1. Säule). Sie deckt Ihren Grundbedarf im Alter und jenen Ihrer Angehörigen im Todesfall. Falls Sie keine Pensionskasse (2. Säule) oder eigene Ersparnisse haben, müssen Sie wahrscheinlich Ergänzungs­leistungen beantragen, damit Sie durchkommen.
Die AHV müssen Sie beantragen, damit Sie Ihnen ausbezahlt wird. Das geschieht nicht automatisch. Die AHV ist für alle obligatorisch.

Basel-Stadt
Übersicht des Bundes AHV 

Alimentenhilfe

(Inkassohilfe und Alimentenbevorschussung)

Sie erhalten die Alimente vom unterhaltspflichtigen Elternteil nur gelegentlich oder gar nicht? Melden Sie sich in Ihrem Wohnkanton bei der Alimentenhilfe. Dort können Sie ein Gesuch für Alimentenbevorschussung  stellen.   

Basel-Stadt
Information SVAMV Schweizerischer Verband alleinerziehender Mütter und Väter

ALV Arbeitslosenversicherung  

(Sozialversicherung)

Die Arbeitslosen­versicherung (ALV) hilft, wenn Sie Ihre Arbeit verloren haben, bei wetter­bedingten Arbeits­ausfällen, Kurz­arbeit und bei Zahlungs­unfähigkeit des Arbeitgebers. Die ALV kann auch Wieder­eingliederungs­massnahmen zahlen. Die ALV ist obligatorisch für alle Arbeitnehmenden. Wenn Sie den Job verlieren, erhalten Sie für eine gewisse Zeit 70 Prozent Ihres versicherten Lohns in Taggeldern ausbezahlt (wenn Sie Kinder haben, 80 Prozent).

Basel-Stadt
Übersicht des Bundes ALV
Kontaktstelle für Arbeitslose in Basel (unabhängiger Verein)

B
Behindertenhilfe

Wenn Sie mit einer Behinderung leben, haben Anspruch auf finanzielle Unterstützung. Zudem haben Sie gemäss Gesetz Anrecht auf geeignete Angebote in den Bereichen Wohnen, Beratung und Tagesstruktur. Infos und Links zu weiteren Stellen finden Sie hier.

Basel-Stadt
Dachverband der Behinderten-Selbsthilfeorganisationen

Betreuungsgutscheine

Sie haben Kinder und leben in knappen finanziellen Verhältnissen? Allenfalls haben Sie Anspruch auf Betreuungsgutscheine. Damit werden Sie bei den Kosten einer Kindertagesstätte finanziell unterstützt. Diese Leistungen variieren je nach Kanton und Gemeinde. Erkundigen Sie sich direkt dort, wo Sie wohnen. In Basel-Stadt ist ein Systemwechsel auf 2020, hin zu Kindertagesstätten mit und ohne Betreuungsbeiträge geplant, mit dem Ziel; Gleichbehandlung und finanzielle Entlastung für Eltern. Betreuungsgutscheine kennt Basel nicht.

Beispiel: Gemeinde Birsfelden
Beispiel: Stadt Luzern usw.

E
Ergänzungsleistungen 

(Sozialversicherung)

Wenn Sie im Alter oder bei Invalidität einzig Leistungen der AHV/IV bekommen oder zusätzlich nur eine kleine Pensionskassenrente, können Sie Ergänzungsleistungen (EL) beantragen. Diese sollen Menschen mit zu wenig Geld helfen, die minimalen Lebenskosten zu decken. Auf Ergänzungsleistungen besteht ein rechtlicher Anspruch. Zusammen mit der AHV und IV gehören die EL zum sozialen Fundament unseres Staates. Ob sich für Sie ein Antrag auf Ergänzungsleistungen lohnen könnte, können Sie auf https://www.prosenectute.ch berechnen.

Gut zu wissen:

  • Wenn Sie EL beziehen, können Sie schriftlich eine Befreiung von Radio- und Fernsehgebühren beantragen: Gesuchsantrag bei Serafe
  • Wenn Sie EL beziehen, zahlen Sie im Kanton Basel-Stadt 70 Prozent weniger für die Hundesteuer. Die Reduktion müssen Sie schriftlich beantragen: Für Auskünfte über Reduktionen der Hundesteuer (Sozialhilfe oder Ergänzungsleistungen) erkundigen Sie sich telefonisch bei der Hundekontrolle 061 267 58 57. veterinaeramt.bs.ch
    Die Hundesteuer ist in jedem Kanton und jeder Gemeinde individuell geregelt. Informieren Sie sich in Ihrer Gemeinde oder Wohnkanton über Vergünstigungen oder Erlass.

Ergänzungsleistungen für Familien

(Bedarfsabhängige Sozialleistung)

Wenn Sie an der Armutsgrenze leben, obwohl Sie erwerbstätig sind, können Sie je nach Kanton Ergänzungsleistungen für Familien (FamEL) beantragen. Bisher haben die Kantone Genf, Solothurn, Waadt und Tessin FamEL eingeführt. Informieren Sie sich in Ihrem Wohnkanton. Basel-Stadt kennt die FamEL noch nicht, eine schriftliche Anfrage liegt dem Grossen Rat vor.

Beispiel: Kanton Solothurn

Erwerbsersatzordnung

(Sozialversicherung)

Die Erwerbsersatzordnung (EO) zahlt, wenn Sie Militärdienst oder Zivilschutz leisten oder wenn Sie als Erwerbstätige Mutter werden. Seit 2005 gibt es eine 14-wöchige Mutterschaftsentschädigung (MSE), die über die EO bezahlt wird. 

Basel-Stadt: Dienstpflicht/Zivilschutz oder Mutterschaft
Informationen der AHV/IV zur EO – MSE

F
Familienzulagen 

(Kinder- und/oder Ausbildungszulagen, Sozialversicherung)

Sie haben Kinder und sind erwerbstätig? Dann haben Sie Anspruch auf Familienzulagen. Wenn Sie angestellt sind, müssen Sie diese bei der Arbeitgeberin beantragen. Als selbständig Erwerbende melden Sie sich bei der Familien­ausgleichs­kasse. Auch Nicht­erwerbstätige in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen können einen Anspruch auf Familien­zulage  prüfen lassen. Für Beschäftigte in der Land­wirtschaft gelten separate Bestimmungen. 

Basel-Stadt
Informationen der AHV/IV zu den Familienzulagen
FZ Familienzulagen in der Landwirtschaft

G
Geburts- und Adoptionszulagen

In der Schweiz gibt es vom Bund keine Geburts- oder Adoptions­zulagen. Es gibt aber Kantone (Fribourg, Genf, Jura, Luzern, Neuenburg, Schwyz, Uri, Waadt und Wallis) die einmalige Zulagen zahlen. Informieren Sie sich auf jeden Fall auch bei Ihrem Arbeitgeber. Nicht selten sind Geburten­­zulagen in den Firmen­­reglementen vorgesehen.

H
Hilflosenentschädigung

(Sozialversicherung)

Wenn Sie eine AHV-Rente beziehen und dauernde Hilfe Dritter benötigen, können Sie bei der Ausgleichs­kasse eine Hilflosen­entschädigung beantragen. Ob eine solche ausbezahlt wird, hängt nicht von Ihrem Einkommen und Vermögen ab, sondern von der Schwere Ihrer Hilflosigkeit.

Basel-Stadt
Informationen der AHV/IV zur Hilflosenentschädigung

I
Invalide
nversicherung

(Sozialversicherung)

Die Invalidenversicherung (IV) ist für erwerbstätige Personen in der Schweiz obligatorisch. Falls Sie arbeitsunfähig werden, sichert die IV Ihre Existenzgrundlage. Zudem unterstützt die IV Sie bei Eingliederungsmassnahmen. Wenden Sie sich an Ihre kantonale IV-Stelle.

Basel-Stadt
Informationen der AHV/IV zur Invalidenversicherung IV
Procap (Selbsthilfeorganisation von und für Menschen mit einer Behinderung)
Vergünstigungen für Menschen mit einer IV-Rente (Seite der Stiftung MyHandicap)

K
Krankenkasse: Prämienverbilligung

(Bedarfsabhängige Sozialleistung)

Sie leben am oder unter dem Existenzminimum? Erkundigen Sie sich in Ihrem Wohnkanton oder bei Ihrer Wohngemeinde, ob Sie ein Anrecht auf Prämienverbilligung haben. Die Verbilligung der Kranken­kassen­prämie ist kantonal geregelt. Massgebend für den Bezug von Prämien­verbilligung sind Einkommen, Vermögen und die Anzahl Kinder/Personen im Haushalt.

Tipp für Basel-Stadt: Wer nachweislich mit einem alternativen Modell krankenversichert ist (HMO, Hausarztmodell etc.) erhält bei laufender Prämienverbilligung einen Bonus. Einfach die Krankenkassenpolice bis 31. März einreichen an das Amt für Sozialbeiträge, Basel-Stadt, dann wird der Bonus rückwirkend ab Januar angerechnet. Bei später eingereichten Policen gilt der Bonus ab Folgemonat.

Basel-Stadt
Krankenkasse: Prämienverbilligung

M
Mietzinsbeiträge (Familienmietzinsbeiträge)

(Bedarfsabhängige Sozialleistung)

In der Schweiz sind die Familien­miet­zins­beiträge nach Wohnkanton oder Wohngemeinde geregelt. Üblicherweise können davon Eltern, Alleinerziehende und IV- und AHV Rentner in bescheidenen finanziellen Verhältnissen profitieren. Informieren Sie sich bei Ihrer Gemeinde.   

Basel-Stadt 
Beispiel: Birsfelden BL
Beispiel: Muttenz BL

Mutterschaftsentschädigung 

siehe Erwerbsersatzordnung

O
Opferhilfe

Sind Sie Opfer einer Straftat geworden? Dann können Sie sich bei der Opfer­hilfe in Ihrem Kanton melden. Die Beratungsstellen der Opferhilfe haben die Möglichkeit, Opfer von Straftaten finanziell zu unterstützen, wenn diese in finanzielle Schwierigkeiten geraten sind.

Basel-Stadt
Opferhilfe Schweiz

P
Pensionskassengelder 

(Sozialversicherung, 2. Säule)

In Ihrem Berufsleben haben Sie öfters die Stelle gewechselt? Sie sind nicht sicher, ob Ihre ehemalige Arbeit­geberin Ihre Pensions­kassen­gelder tatsächlich an den nächsten Arbeit­geber überwiesen hat? Haben Sie Zweifel, so können nachforschen lassen, ob all Ihre Beiträge für Sie gutgeschrieben sind.

Zentralstelle 2. Säule

S
Sozialhilfe

(Bedarfsabhängige Sozialleistung)

Sie wohnen in der Schweiz, haben kein Vermögen (mehr) und haben kein Einkommen? Sie haben eine gültige Aufenthaltsbewilligung und haben mindestens ein Jahr in der Schweiz gearbeitet? Dann können Sie Sozialhilfe beantragen. Die Sozialhilfe ist sehr eng bemessen, der Grundbedarf für den Lebensunterhalt und Wohnkosten sind knapp ausgerechnet und lassen wenig Spielraum. Sozialhilfe ist Existenzsicherung.

Basel-Stadt
SKOS – Schweizerische Konferenz für Sozialhilfe

Stipendien

Um zu verhindern, dass nur Menschen mit genug Geld ihre Berufe frei wählen können, gibt es Stipendien. Stipendien sind einmalige oder wiederkehrende Geldleistungen für Studierende, die bei einem normalen Ausbildungsverlauf nicht zurückbezahlt werden müssen. Stipendien helfen, wenn die Eltern finanziell nicht in der Lage sind, die Aus- und Weiterbildungskosten mitzufinanzieren und auch die eigenen Mitteln nicht ausreichen. 

Stipendien sind kantonal organisiert. Jeder Kanton verfügt über ein eigenes Stipendiengesetz. Zudem gibt es eine Vielzahl von Stiftungen die Geldbeiträge in Form von Stipendien oder Ausbildungsdarlehen gewähren. Zurzeit nennt das offizielle Stiftungs­verzeichnis unter dem Stichwort «Stipendien» 124 Stiftungen

Basel-Stadt
Basler Stipendienverzeichnis
Adressen Stipendienstellen in der Schweiz
Berufsberatung.ch: Ausbildung und Weiterbildung finanzieren
EDK Schweizerische Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren

Stiftungsverzeichnis

Stiftungsverzeichnis des Eidgenössischen Departements des Innern
Pestalozzi-Stiftung für die Förderung der Ausbildung Jugendlicher aus schweizerischen Berggegenden

W
Witwen-,Witwer- und Waisenrenten (Hinterlassenenrenten)
(Sozialversicherung)

Diese Renten sollen verhindern, dass Hinterbliebene in finanzielle Not geraten. 

Hinterlassenenversicherung AHV
Witwen-,Witwer- und Waisenfonds WiWA der Pro Juventute

Weitere Angebote für Personen mit wenig Geld

Familien

Winterhilfe
Schweizerische Hilfe für Mutter und Kind

Freizeit Ferien

Kovive
Reka Ferien
Pro Juventute Ferienfonds
KulturLegi

Kinder und Jugendliche

Göttibatze / Winterhilfe
Jugend und Sport
Familienpass (FamilienpassPlus) Region Basel (erkundigen Sie sich bei Ihrem Wohnkanton)

Lebensmittelhilfe

Tischlein deck dich
Heiland Sack (Basel und Bern)
Caritas Markt
Cartons du Coeur (Baselland / Aargau / Westschweiz)
Schweizerische Tiertafel

Sehr gute Linkliste Basel-Stadt

Vernetzung ist für Menschen am Rande des Existenzminimums wichtig: Der Schwarze Peter – Verein für Gassenarbeit hat eine sehr gute Linksammlung.

Unsere Beispiele sind auf die Stadt Basel ausgerichtet, die Adresse ihrer Gemeindeverwaltung finden Sie hier: www.ch.ch