Durch die Unterstützung der Sozialhilfe konnte M.R. seine günstige Wohnung behalten und der drohenden Obdachlosigkeit entkommen. In der Zwischenzeit hat der junge Mann wieder Kräfte sammeln können. Bald startet er mit seiner Ausbildung. Plusminus hat ihn unterstützt bei der Anmeldung für Sozialhilfe.
Wenn Sie in Not geraten, dann warten Sie nicht zu lange mit der Anmeldung bei der Sozialhilfe! Die Unterstützungsleistungen der Sozialhilfe werden nicht rückwirkend ausbezahlt und offene Mieten bleiben unbezahlt.
Die Sozialhilfe unterstützt auch überbrückend, wenn die Leistungen Dritter (wie z.B. Ergänzungsleistungen) noch nicht ausgezahlt werden. Erhalten Sie dann diese Drittleistungen, zahlen Sie diese an die Sozialhilfe zurück.
Die Sozialhilfe unterstützt erst dann, wenn alle andere finanziellen Hilfen ausgeschöpft sind: Arbeitslosentaggelder, Renten oder Unterstützung durch nahe Verwandte.
Bedingungen für Sozialhilfe:
Die eigenen Mittel sind aufgebraucht bis auf: Einzelpersonen 4000 Franken, Ehepaare 8000 Franken, jedes minderjährige Kind zusätzlich 2000 Franken, jedoch max. 10’000 Franken pro Familie.
Prüfen Sie mit Hilfe des Sozialleistungsrechners, ob Sie allenfalls Anspruch auf Sozialhilfe haben.