Zu wenig Geld zum Schulden zahlen

Viele überschuldete Haushalte sind nicht in der Lage, ihre Schulden abzuzahlen, ohne sich gleichzeitig neu zu verschulden. Diese Haushalte haben ein so kleines Einkommen, dass es im besten Fall für das Existenzminimum und die Steuern reicht, oft nicht einmal das. Sie sind unter Umständen auf Sozialhilfe oder Sozialbeiträge angewiesen.

Wer so wenig verdient, dass neben der puren Existenzsicherung nichts übrig bleibt, braucht viel Fantasie und Kraft, um die Situation zu meistern. Oft sind auch Schleich- und Umwege gefragt. Viele stark überschuldete Menschen mit geringen Einkommen bleiben auf Lebzeiten überschuldet. Manchmal ändert sich die eigene Situation. Etwa, wenn die Kinder ausziehen und dann mehr Einkommen übrig bleibt.

Ein glaubwürdiger Umgang mit den Gläubigern

Wichtig in einer solchen Situation ist, dass Sie versuchen, eine weitere Verschuldung zu vermeiden. Nehmen Sie keinen Kredit auf, um die Raten eines älteren Kredits oder Steuern zu zahlen! Orientieren Sie Ihre Gläubigern über Grund und Dauer Ihrer Zahlungsunfähigkeit. Versprechen Sie nur, was Sie tatsächlich einhalten können. Sonst werden die Gläubiger Sie betreiben, weil sie dem Betreibungsamt eher trauen als Ihnen.

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Informieren Sie die Gläubiger über Ihre Situation, über die Anzahl Gläubigerinnen und über die Höhe der Schulden. Erklären Sie, wie Sie Ihre Zukunft sehen und was Sie unternehmen wollen, um wieder zahlungsfähig zu werden.

Versuchen Sie, sich nicht von den Druck­mitteln der Inkasso­firmen einschüchtern zu lassen! Unterschreiben Sie keine Schuld­anerkennung und Raten­vereinbarung, die Sie nicht einhalten können. Wenden Sie sich an eine Schulden­beratungs­stelle.

Musterbrief Stundung bei Sozialhilfe (doc) diesen Brief können Sie Ihrer Situation entsprechend anpassen. Manchmal ist es allerdings sinnvoller sich betreiben zu lassen. Wenn Sie nicht pfändbar sind, wird ein Verlustschein ausgestellt und damit werden die Zinsen gestoppt.

Ein zuverlässiger Umgang mit dem Betreibungsamt

Holen Sie eingeschriebene Briefe von der Post ab und halten Sie die Termine mit dem Betreibungsamt ein. Falls Ihnen ein Termin nicht geht, rufen Sie an und verschieben Sie ihn. Betreibungen sind unangenehm. Dennoch kann es sinnvoller sein, sich betreiben zu lassen statt Zahlungen vorzunehmen, mit denen man sich unter das Existenz­minimum bringt. Das Gesetz schützt das betreibungsrechtliche Existenzminimum. Geben Sie alle Einnahmen und fixen Kosten an und halten Sie sich an die Weisungen des Betreibungs­amtes.

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Achten Sie auf Ihre Rechte und Spielräume im Betreibungsverfahren (siehe auch separates Merkblatt). Stichworte dazu:

  • Berufskosten anrechnen lassen (auswärtige Verpflegung, Fahrkosten, Berufskleider) 
  • Heizkostennachzahlungen, nachgewiesene Gesundheitskosten und in einzelnen Fällen einen Teil des 13. Monatslohnes auszahlen lassen
  • Fragen Sie Gläubigerinnen und Betreibungsamt an, ob sie Ihnen eine stille Lohnpfändung gewähren. Dann erfährt der Arbeitgeber nichts von der Pfändung.
  • Die kleinen Betreibungs- und Budgetspielräume werden erst recht wichtig, machen Sie diese geltend. Hundert Franken mehr oder weniger im Portemonnaie: das zählt viel.

Wenn Ihr Einkommen nicht pfändbar ist, bekommen die Gläubiger Verlustscheine. Sie sind unverzinslich.

Wenn gewisse Schulden bereits über das Betreibungsamt eingetrieben werden, ist es meist nicht möglich, daneben noch andere Schulden zu zahlen. Wenden Sie sich in einer solchen Situation an eine Schuldenberatungsstelle und klären Sie ab, welche Möglichkeiten Sie haben. Klären Sie auch, wie Sie mit den Steuern umgehen – ob diese z.B. befristet werden können, bis die Pfändung fertig ist. Denn während der Pfändung fehlt Ihnen das Geld, um Steuern zu zahlen.

Wenn sich Ihr Budget verbessert, ergibt sich vielleicht später die Gelegenheit, eine Sanierung Ihrer Schulden in Angriff zu nehmen. Hilfe und Information erhalten Sie bei einer Schuldenberatungsstelle.

Merkblatt-Rechte-und-Spielraeume-bei-einer-Lohnpfaendung (pdf)

Musterbrief Stille Pfändung (doc)

Ein ehrlicher Umgang mit sich selbst

  • Wenn Sie in so schwierigen finanziellen Verhältnissen stecken, ist es zentral, dass Sie sich einen Überblick verschaffen und sich nichts vormachen.
  • Bei einer Pfändung ist es wichtig, dass Sie Ihr persönliches Existenzminimum und Ihre Steuerrate kennen.
  • Auch wenn Ihnen das Geld fehlt, um Steuern zu zahlen: Füllen Sie die Steuererklärung aus, damit nicht durch amtliche Einschätzungen noch höhere Steuerschulden entstehen!
  • Machen Sie ein Budget. Versuchen Sie, Ausgaben zu reduzieren: Könnten Sie ein Zimmer an eine Untermieterin vermieten? Oder könnten Sie in einer WG leben? Das reduziert Ihre Ausgaben stark.
  • Machen Sie keine neuen Schulden, bestellen Sie nichts auf Raten, verzichten Sie auf Vorschüsse beim Arbeitgeber. Leihen Sie kein Geld von Freundinnen und Freunden; damit belasten Sie Freundschaften und Beziehungen.
  • Klären Sie mit Hilfe des Sozial­leistungs­rechners des Amts für Sozial­beiträge Basel-Stadt, ob Sie Zuschüsse oder Verbilligungen zugut haben. Sie können dort allfällige Ansprüche (Krankenk­assenprämien-Verbilligung, Familien­mietzins­beiträge, Stipendien etc.) berechnen.

Weitere Tipps für finanzielle Hilfen und Spartipps finden Sie unter Tipps & Hinweise.

Merkblatt Leben trotz und mit Schulden (pdf)
Musterbrief Stundung Orientierung Gläubiger bei Sozialhilfe (doc)
Berechnung des eigenen Budgets (xls)
Berechnen des eigenen BEX und Sanierungsbudget (xls)