Aua – die Steuerrechnung!!!!

Steuern sparen? Schon eher: Steuern optimal zahlen … «Sparen» ist im Zusammenhang mit Steuern nicht der richtige Begriff. Es geht vielmehr darum, dass Sie sich innerhalb unseres Steuersystems optimal zu bewegen wissen.

Steuererklärung ausfüllen

Das bedeutet in erster Linie: Die Steuererklärung rechtzeitig ausfüllen – wenn nötig, Fristerstreckung beanspruchen. Nur so werden Sie korrekt besteuert – aber Achtung: nicht alle Abzüge, die man vornimmt, werden auch von der Steuerverwaltung anerkannt.
Sie können sich deshalb nicht einfach darauf verlassen, dass der Steuerbetrag stimmt, den die Programme BalTax (für Basel-Stadt) oder Easy-Tax (für viele andere Kantone) berechnen.
Wenn Sie die Steuererklärung abgegeben haben, bekommen Sie die sogenannte Veranlagung (das kann unter Umständen Monate dauern). Den Veranlagungsdetails auf der Rückseite können Sie entnehmen, welche Abzüge abgeändert oder nicht anerkannt wurden.

Brauchen Sie Unterstützung beim Ausfüllen der Steuererklärung? Nehmen Sie Kontakt mit uns auf! Unter mir-haelfe.ch finden Sie mehr Informationen.

Steuererklärung nicht ausgefüllt

Das Nicht-Einreichen der Steuererklärung verursacht in Basel-Stadt (für jedes Jahr) eine Busse von 100 bis 500 Franken. Dazu kommen die Einschätzungsgebühren von 200 bis 500 Franken (abhängig davon, ob Sie zum ersten Mal Ihre Steuererklärung nicht abgeben oder ob das schon mehrmals vorgekommen ist).
Wenn Sie die Steuererklärung nicht abgegeben haben, erhalten Sie trotzdem eine Veranlagung. Die Steuerverwaltung nimmt diese für Sie vor (amtliche Steuereinschätzung) und schätzt Ihr Einkommen meist zu hoch ein. Prüfen Sie unbedingt diese amtliche Veranlagung, ob die Angaben zu Einkommen, Abzügen und Vermögen Ihren finanziellen Verhältnissen entsprechen. 
Wenn nicht, erheben Sie innerhalb von 30 Tagen Einsprache und reichen Sie eine korrekte Steuererklärung nach! 

Wir unterstützen Sie gerne dabei, melden Sie sich bei uns.

Wenn Sie keine Einsprache gemacht haben und Ihr Einkommen viel höher eingeschätzt wurde, als es tatsächlich war (oder teure Gesundheitskosten nicht abgezogen sind usw.), dann müssen Sie zu hohe Steuern zahlen. Können Sie nicht zahlen, dann haben Sie Schulden wegen eines Einkommens, das Sie gar nie hatten. Vermeiden Sie das unbedingt!
Achtung: Wenn die Steuerverwaltung von einem tieferen Einkommen ausgeht, als Sie tatsächlich erzielt haben, dann haben Sie nicht einfach Glück gehabt. Erfährt die Steuerverwaltung später, wie viel Sie tatsächlich verdient haben (zum Beispiel, wenn Sie im darauffolgenden Jahr Ihr Einkommen deklarieren), dann werden Sie gebüsst und müssen zusätzlich Nachsteuern zahlen. Das wird schnell sehr teuer.

Wenn Sie bereits amtlich eingeschätzt wurden, finden Sie hier mehr Informationen: mir-haelfe.ch

Im Nachhinein Steuern zahlen

Das Steuerinkasso in Basel hinkt den tatsächlichen finanziellen Verhältnissen immer hinterher, das heisst, Sie zahlen Steuern für das Einkommen, das Sie im vergangenen Jahr verdient haben. Das kann zu schwierigen Situationen führen, beispielsweise bei Arbeits­losigkeit: Dann kann es sein, dass Sie die hohe Steuerrechnung auf der Basis des letztjährigen Einkommens mit dem viel tieferen Einkommen aus der Arbeits­losen­versicherung bezahlen sollten.

Aktuell Steuern zahlen

Bezahlen Sie deshalb die laufenden Steuern wie «Quellensteuern». Das bedeutet, dass Sie mittels Steuerrechner errechnen, wie hoch Ihre jährlichen Steuern für das aktuelle Jahr sein werden (oder Sie orientieren sich an Ihrer Steuererklärung des letzten Jahres). Überweisen Sie jeden Monat den zwölften Teil davon mit einem Dauerauftrag an die Steuerverwaltung.
Der Vorsatz, die Steuerrechnung mit dem 13. Monatslohn zu bezahlen (wenn Sie denn überhaupt einen solchen erhalten), bleibt leider oft ein Vorsatz. Am Ende des Jahres wollen auch Versicherungsprämien und z.B. Weihnachtsgeschenke bezahlt werden. Bei vielen Arbeitnehmenden reicht zudem der 13. Monatslohn bei weitem nicht aus, um die Steuern zu zahlen.

Ratenzahlung, Steuererlass

Wenn Sie die Steuerrechnung erhalten und nicht auf einmal bezahlen können, können Sie mit der Steuerverwaltung Kontakt aufnehmen und einen Ratenvorschlag machen. Die Steuerverwaltung wird entscheiden, ob sie mit dem Betrag einverstanden ist, den Sie vorschlagen.

Steuererlass? Dazu gibt es viele Missverständnisse. Die wichtigsten Fakten: Damit ein Steuererlass gewährt wird, darf es keine anderen Schulden geben (auch nicht, wenn man die anderen Schulden auch nicht bezahlt) – und Ihre Situation muss so sein, dass Ihr Einkommen über längere Zeit nur gerade so viel wie das betreibungsrechtliche Existenzminimum beträgt. Die Steuerschulden müssen zwar definitiv, dürfen aber auch noch nicht in Betreibung sein. Weitere Infos dazu gibts bei der Steuerverwaltung.

Praktische Hilfe:

Gemeinsam die Steuererklärung ausfüllen:

Elektronisches Ausfüllen der Steuererklärung

Wir zeigen Ihnen, wie eine einfache Steuerklärung ausgefüllt werden kann. Sie können Ihre Steuererklärung mit uns zusammen Schritt für Schritt ausfüllen (nur einfache Steuererklärungen ohne Eigentum und ohne selbständige Erwerbstätigkeit).

Mittwoch, 06.03.2024 von 18:00 bis 20:00 Uhr
Ort: Plusminus, Ochsengasse 12, 4058 Basel

Montag, 16.09.2024 von 18:00 bis 20:00 Uhr
Ort: Familien-, Paar und Erziehungsberatung, Greifengasse 23, 4058 Basel

Anmeldung und Kosten:
Weitere Infos und Anmeldung unter info@plusminus.ch oder Tel.061 695 88 22. Die Veranstaltung ist ein gemeinsamer Anlass von Plusminus und der Familien-, Paar- und Erziehungsberatung Basel (fabe). Sie ist kostenlos und findet bei der fabe statt.

PDF zum Ausdrucken mit allen Infos: Steuererklärung ausfüllen 2024

Weitere Hilfen beim Ausfüllen der Steuererklärung

Steuererklärung ausfüllen Infoblatt

Brauchen Sie Unterstützung beim Ausfüllen der Steuererklärung? Nehmen Sie Kontakt mit uns auf! Mehr dazu unter mir-haelfe.ch