Krank und knapp bei Kasse

Die Krankenkasse ist für das Budget eine grosse Belastung. Das Wichtigste ist deshalb, dass Sie klären, ob Sie Anspruch auf Prämienverbilligung haben. Weiteres Wissenswertes erfahren Sie hier.

Die Grundversicherung KVG ist für alle Einwohnerinnen und Einwohner der Schweiz obligatorisch. Das Leistungsangebot ist bei allen KVG-Versicherungen gleich. Die Prämien sind abhängig von Wohnort, Alter, Franchise sowie dem Modell (HMO, Telemed, Hausarztmodell etc.). Seriöse Informationen rund ums Thema «Krankenkassenprämien optimieren» gibt es auf der offiziellen Website des Bundes.

Bei knappem Budget, Hände weg von hohen Franchisen! Dann sind zwar die monatlichen Prämien günstiger, aber im Ernstfall müssen Sie 2500 Franken auf einen Schlag hinblättern können (höchste Franchise) und zusätzlich die Selbstbehalte. Achten Sie bei knappem Budget darauf, dass die Apotheke jeweils direkt mit der Krankenkasse abrechnet und Sie Medikamente nicht bar bezahlen müssen. Wer Prämienverbilligung hat, erhält Rabatte bei der Schulzahnklinik.

Wichtig: Wenn Sie Schulden haben bei der Krankenkasse, können Sie nicht zu einer anderen Kasse wechseln! Auch dann nicht, wenn eine andere Versicherung Sie aufnehmen will – die alte entlässt Sie nicht aus dem Vertrag!

Bonus bei laufender Prämienverbilligung

Wer nachweislich mit einem alternativen Modell krankenversichert ist (HMO, Hausarztmodell etc.) erhält bei laufender Prämienverbilligung einen Bonus. Einfach die Krankenkassenpolice bis 31. März einreichen an das Amt für Sozialbeiträge (Basel-Stadt), dann wird der Bonus rückwirkend ab Januar angerechnet. Bei später eingereichten Policen gilt der Bonus ab Folgemonat.

Prämien vergleichen

Vergleichen Sie die Prämien der Grundversicherung KVG jedes Jahr und wechseln Sie allenfalls zu einer günstigeren Versicherung oder Versicherungsvariante. Online Prämien vergleichen können Sie beim Prämienrechner des Bundesamtes für Gesundheit oder auf „Unabhängiger Prämienvergleich“ des Konsumentenschutzes.

Achtung: Bevor Sie sich aufgrund des Prämienrechners für ein alternatives Versicherungsmodell entscheiden, fragen Sie bei der gewünschten Krankenkasse in Ihrem Kanton an, ob diese Alternative existiert. Wenn Sie bei Krankheit sowieso immer erst die Hausärztin konsultieren, verschenken Sie bares Geld, wenn Sie nicht ein Hausarztmodell wählen.
Wenn Sie länger als 60 aufeinanderfolgende Tage Militärdienst leisten, erhalten Sie nach Vorweisen eines Beweisdokumentes die Prämie für die Grundversicherung rückwirkend von der Krankenkasse erstattet.
Wenn Sie über die Arbeitgeberin bereits gegen Unfall versichert sind, brauchen Sie keine zusätzliche Unfallversicherung.

Zusatzversicherung VVG

Überprüfen Sie, ob Sie wirklich eine Zusatzversicherung brauchen – und ob Sie sich eine solche leisten können. Comparis bietet Prämienvergleiche für Zusatzversicherungen. Achtung: Immer Vollbildansicht wählen.
Zahnversicherung für Kinder: Siehe Zahnbehandlungen.

Administration rund um Krankenkasse

Direktabrechnung zwischen Arztpraxis und Krankenkasse spart Zeit und Papierkram und Sie müssen die Arztrechnungen nicht mehr vorfinanzieren. Sprechen Sie Ihre Ärztin darauf an. Viele Kassen sind bereit, auf diese Art abzurechnen. Wenn Ihre Kasse das ablehnt, wechseln Sie bei der nächsten Gelegenheit zu einer Krankenkasse, die das anbietet. Fragen Sie konkret danach.

Prämienausstände und Versicherungsschutz

Es gibt Kantone, die sogenannte schwarze Listen haben. Darauf sind Leute vermerkt, die ihre Krankenkassenprämie nicht bezahlt haben. Diese bekommen nur noch in Notsituationen medizinische Hilfe. Suchen Sie im Internet, ob Ihr Wohnort schwarze Listen kennt oder nicht. Mittlerweile haben einige Kantone ihre Listen wieder abgeschafft.

Wenn Ihre Krankenkasse eine Leistungssperre verfügt hat, also keine medizinischen Leistungen mehr zahlt: Verwenden Sie den Musterbrief «Leistungssperre Krankenkasse aufheben» und passen Sie ihn an Ihre Situation an. Damit können Sie sich wehren, wenn Ihre Krankenkasse ungerechtfertigt einen Leistungsaufschub verfügt.

Wenn Sie volljährig werden

Ab dem vollendeten 18. Altersjahr haften Sie selbst (nicht mehr Ihre Eltern) für Ihre Krankenkassenprämie. Falls Ihre Eltern nicht alle Prämien gezahlt haben während Ihrer Kindheit und Jugendzeit, wird die Krankenkasse Ihnen die fehlenden Prämien in Rechnung stellen. Das führt dazu, dass junge Menschen mit Rechnungen, Mahnungen, Betreibungen, Schulden ins Erwachsenenleben starten müssen. Dies ist politisch umstritten. Zurzeit gibt es Vorstösse, um diese Situation zu ändern.
Wenn Sie aber damit konfrontiert werden: Versuchen Sie, eine Verabredung mit der Krankenkasse zu schliessen. Allenfalls verzichtet die Krankenkasse auf eine Betreibung und stundet Ihnen die Schulden über eine längere Frist. Nehmen Sie die Hilfe einer Schuldenberatung in Anspruch, um dieses Problem anzugehen.