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Vor der Familiengründung hatte M.R. einen Kredit aufgenommen. Er zahlt jeden Monat mehrere hundert Franken an die Bank. Dadurch hat die Familie zu wenig Geld für den Lebensunterhalt.
In der Kurzberatung im Infoladen von Plusminus erfährt M.R., dass das Gesetz das Existenzminimum der Familie schützt. In seiner jetztigen Situation als Familienvater kann er keine Raten zahlen.
Welche Konsequenzen hat das Nicht-Zahlen der Raten?
Das Betreibungsamt wird einen Verlustschein ausstellen, der Zinslauf wird gestoppt, bis es M.R.s Situation zu einem späteren Zeitpunkt erlaubt, die Zahlungen wieder aufzunehmen.
Wir empfehlen der Familie für eine weitere Beratung (mit Fokus Haushaltsbudget, Einnahmen und Ausgaben im Gleichgewicht halten) einen Besuch bei der Fabe Familien- Paar-und Erziehungsberatung.
Für Personen, die in Basel-Stadt wohnen:
Tel. 061 695 88 22
Montag – Freitag, 9–12 Uhr, 14–16 Uhr (ausser Dienstag Morgen und Freitag Nachmittag)
Für alle andern:
Kostenlose SOS-Beratungs-Hotline der Caritas
Tel. 0800 708 708