Seit sich S.H. von ihrem Partner getrennt hat, arbeitet sie Teilzeit. Ihr Kind ist erst vier Jahre alt. Alimente erhält sie nur unregelmässig. Beim Amt für Sozialbeiträge hat sie erst letzten Monat eine Prämienverbillligung für die Krankenkasse beantragt.
Die Alimente, die ihr über eine gerichtliche Verfügung zugesprochen wurden, braucht sie dringend für Wohnen und Essen. Bei der Inkassohilfe und/oder Alimentenbevorschussung hat sie ihre Anspruchsberechtigung prüfen lassen und wird ab sofort unterstützt. Dies war ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung und hat ihre schwierige Lebenssituation entlastet, sie kann wieder vorwärts schauen und die freie Zeit mit ihrem Kind geniessen.
Beim Besuch im Infoladen wurde sie auf den Caritas Markt aufmerksam, Plusminus konnte ihr eine Berechtigungskarte ausstellen; darüber freut sie sich, das Haushaltsbudget wird entlastet. Sie kennt nun auch die Frauenberatungsstelle der familea, sie will sich unterstützen lassen beim juristischen Scheidungs-Hickhack.