Steuern

In der Schweiz müssen alle Erwachsenen Steuern zahlen. Damit werden Spitäler, Schulen, Strassen, Trams und vieles mehr bezahlt. Alle Personen müssen eine Steuererklärung ausfüllen. Auch wenn jemand nur wenig oder keinen Lohn hat. Damit wird die Höhe der Steuern richtig berechnet. 

Steuererklärung ausfüllen

Die Steuererklärung muss rechtzeitig ausgefüllt werden. Ist das nicht möglich? Dann fordern Sie bei der Steuerverwaltung eine Verlängerung der Frist (Fristerstreckung). Nur wenn Sie eine Steuererklärung einreichen, berechnet die Verwaltung Ihre Steuern richtig. Füllen Sie die Steuererklärung immer aus. Dadurch verhindern Sie eine zu hohe Rechnung. 

Sie brauchen Unterstützung beim Ausfüllen der Steuererklärung?

Kommen Sie spontan bei uns vorbei. Wir unterstützen Sie beim Zusammensuchen aller Dokumente für die Steuererklärung (Einkommensnachweise, Kontoauszüge etc.). Wir schauen, ob die Papiere vollständig sind. Dann schicken wir die Unterlagen an worktrain oder GGG Steuern. Diese Organisationen füllen für Sie die Steuererklärung aus. Je nach Einkommen kostet das mehr oder weniger.

Weitere Organisationen, die beim Ausfüllen der Steuererklärung unterstützen: GGG Migration (für Migrant:innen) oder Pro Senectute (für Personen älter als 60 Jahre).

Steuerveranlagung

Wenn Sie die Steuererklärung eingereicht haben, bekommen Sie nach ein paar Monaten die Steuerveranlagung. Dort steht der definitive Steuerbetrag. Dieser kann anders sein als derjenige, den Sie berechnet haben. Auf der Steuerveranlagung finden Sie die Gründe für den Unterschied.

Das Steuersystem im Kanton Basel-Stadt

Sie müssen in Basel immer Steuern ein Jahr im Nachhinein zahlen. Zum Beispiel zahlen Sie im Jahr 2024 die Steuern für den Lohn vom Jahr 2023. Das kann zu schwierigen Situationen führen. Zum Beispiel, wenn Sie Ihren Job verlieren. Dann kann es sein, dass Sie eine hohe Rechnung für den Lohn aus dem letzten Jahr mit dem aktuell tiefen Einkommen aus der Arbeits­losen­versicherung bezahlen müssen.

Unser Tipp: Sie können die Steuern auch monatlich zahlen. Dafür können Sie Ihre Steuern mit einem Steuerrechner berechnen. Nun überweisen Sie jeden Monat ein Zwölftel (1/12) davon mit einem Dauerauftrag an die Steuerverwaltung.

Viele Personen wollen die Steuern mit dem 13. Monatslohn zahlen. Bei vielen reicht der 13. Monatslohn aber nicht.

Steuererklärung nicht ausgefüllt = Amtliche Steuereinschätzung/Ermessensveranlagung

Haben Sie die Steuererklärung nicht rechtzeitig ausgefüllt? Dann bekommen Sie im Kanton Basel-Stadt eine Busse von 100 bis 300 Franken und eine Mahnung von 40 Franken.

Reichen Sie die Steuererklärung immer noch nicht ein, schätzt die Steuerverwaltung Ihr Einkommen ein. Das wird amtliche Steuereinschätzung oder Ermessensveranlagung genannt. Das kostet 200 Franken. Meistens wird es falsch eingeschätzt. Dann bekommen Sie eine zu hohe Steuerrechnung. Kontrollieren Sie unbedingt die amtliche Einschätzung. Stimmt das Einkommen, die Abzüge und das Vermögen? Nein? Dann reichen Sie innerhalb von 30 Tagen Einsprache ein und geben Sie eine korrekte Steuererklärung ab! Wir unterstützen Sie. Nehmen Sie Kontakt mit uns auf. 

Achtung! Hat die Steuerverwaltung einen zu tiefen Lohn berechnet? Dann haben Sie nicht einfach Glück gehabt. Merkt die Steuerverwaltung diesen Fehler, dann bekommen Sie eine Busse. Zusätzlich müssen Sie Nachsteuern zahlen. Das ist sehr teuer.

Seit der Zustellung der Einschätzung sind mehr als 30 Tage vergangen?

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Bei amtlichen Einschätzungen können Ihnen, ohne Vorliegen einer Notlage, einmalig Steuern im Umfang des zu hoch eingeschätzten Betrags erlassen werden. Nehmen Sie mit der Steuerverwaltung Kontakt auf und informieren Sie am Telefon, dass Sie ein Erlassgesuch einreichen werden. Auf Ihr Gesuch wird die Steuerverwaltung nur eintreten, wenn Ihnen noch kein Zahlungsbefehl zugestellt worden ist. Rufen Sie so schnell wie möglich bei der Steuerverwaltung an: Telefon: 061 267 90 49.

Im schriftlichen Erlassgesuch geben Sie an, welche Steuerforderungen erlassen werden sollen und dass das Ihr erstes Gesuch ist. Fügen Sie zum Gesuch die ausgefüllte Steuererklärung samt Beilagen hinzu. Schicken Sie das Gesuch an:

Steuerverwaltung Basel-Stadt
Ressort Steuererlass
Fischmarkt 10
Postfach
4001 Basel

Wird Ihr Gesuch bewilligt, berechnet die Steuerverwaltung die Steuerhöhe neu. Der zu hoch eingeschätzte Betrag wird erlassen. In der Regel bleiben aber Gebühren und Busse bestehen.

Die Steuerverwaltung hat schon einen Zahlungsbefehl zugestellt

Sie können im Normalfall nichts mehr gegen die amtliche Einschätzung unternehmen und schulden den veranlagten Betrag. Versuchen Sie, mit der Steuerverwaltung eine Ratenzahlung auszuhandeln. Telefon: 061 267 98 05.

Ich habe kein Geld, um die Steuern zu bezahlen!

Haben Sie die Steuerrechnung bekommen und können sie nicht bezahlen? Nehmen Sie mit der Steuerverwaltung Kontakt auf und fragen Sie, ob sie die Rechnung in Raten zahlen können. Die Steuerverwaltung entscheidet, ob sie das akzeptiert oder nicht.

Steuererlass? Es gibt die Möglichkeit, ein Gesuch für einen Steuererlass einzureichen. Das bedeutet, dass sie die Steuern nicht oder nur teilweise bezahlen müssen. Das ist aber nicht einfach. Für einen Steuererlass darf es keine anderen Schulden geben. Ihr Lohn muss lange sehr tief sein (Notsituation). Weitere Infos: Steuerverwaltung.

Praktische Hilfe:

Elektronisches Ausfüllen der Steuererklärung

Wir zeigen Ihnen, wie man eine Steuerklärung ausfüllt. Danach können Sie Ihre eigene Steuererklärung mit uns zusammen Schritt für Schritt machen (nur einfache Steuererklärungen ohne Eigentum und ohne selbständige Erwerbstätigkeit).

Die nächsten Kursdaten: Steuerkurs 2025

Anmeldung und Kosten:
Weitere Infos und anmelden unter info@plusminus.ch oder Tel. 061 695 88 22. Die Veranstaltung ist von Plusminus und der Familien-, Paar- und Erziehungsberatung Basel (fabe). Sie können kostenlos mitmachen.