Staatliche Unterstützungen
Haben Sie wenig Geld? Dann haben Sie vielleicht das Recht auf Gelder vom Kanton, vom Staat oder auf Leistungen aus einer Sozialversicherung. Informieren Sie sich. Fragen Sie bei den zuständigen Ämtern und Stellen nach. Lassen Sie nicht locker!
Sie finden hier eine Liste mit Hilfen für Menschen mit wenig Geld von der Stadt, dem Kanton und dem Bund. Die Hilfen sind nach dem Alphabet geordnet. Wir können nicht dafür garantieren, dass die Informationen richtig und vollständig sind.
Leben Sie in Basel-Stadt? Dann können Sie mit dem Sozialleistungsrechner herausfinden, ob Sie das Recht auf Sozialleistungen haben.
Sie finden am Ende dieser Seite weitere, privat organisierte finanzielle Hilfen. Nutzen Sie die Möglichkeiten!
A
AHV Alters- und Hinterlassenenversicherung
(Sozialversicherung)
Die AHV ist der wichtigste Teil der Alters- und Hinterlassenenvorsorge in der Schweiz (1. Säule). Sie deckt Ihren Grundbedarf im Alter. Die AHV sorgt auch für den Grundbedarf Ihrer Familie, wenn Sie sterben. Sie müssen die AHV verlangen, damit man sie Ihnen auszahlt. Das geschieht nicht automatisch. Alle Menschen in der Schweiz sind bei der AHV versichert.
Haben Sie keine Pensionskasse (2. Säule) und keine privaten Ersparnisse? Dann müssen Sie vielleicht einen Antrag für Ergänzungsleistungen stellen, damit Sie genügend Geld zum Leben haben.
Kanton Basel-Stadt
Übersicht des Bundes AHV
Alimentenhilfe
(Inkassohilfe und Alimentenbevorschussung)
Bekommen Sie die Alimente vom unterhaltspflichtigen Elternteil nur manchmal oder gar nicht? Melden Sie sich in Ihrem Wohnkanton bei der Alimentenhilfe. Sie können dort einen Antrag für eine Alimentenbevorschussung machen.
Kanton Basel-Stadt
Information SVAMV Schweizerischer Verband alleinerziehender Mütter und Väter
ALV Arbeitslosenversicherung
(Sozialversicherung)
Die Arbeitslosenversicherung (ALV) hilft: wenn Sie Ihre Arbeit verloren haben, bei Arbeitsausfällen wegen dem Wetter, bei Kurzarbeit und wenn der:die Arbeitgeber:in Ihren Lohn nicht mehr zahlen kann.
Haben Sie Ihre Arbeit verloren? Dann bekommen Sie für eine bestimmte Zeit 70 Prozent (%) Ihres früheren Lohns in Taggeldern. Haben Sie Kinder? Dann bekommen Sie 80 Prozent (%) Ihres früheren Lohns. Die ALV ist für alle Personen, die arbeiten, obligatorisch.
Kanton Basel-Stadt
Übersicht des Bundes ALV
Kontaktstelle für Arbeitslose in Basel (unabhängiger Verein)
B
Behindertenhilfe
Leben Sie mit einer Behinderung? Dann haben Sie das Recht auf finanzielle Unterstützung. Zudem haben Sie das Recht auf Angebote in den Bereichen Wohnen, Beratung und Tagesstruktur.
Kanton Basel-Stadt
Dachverband der Behinderten-Selbsthilfeorganisationen
Betreuungsgutscheine
Haben Sie Kinder? Leben Sie in knappen finanziellen Verhältnissen? Vielleicht haben Sie das Recht auf Betreuungsgutscheine. Die Betreuungsgutscheine unterstützen Sie bei den Kosten für eine Kindertagesstätte. Die Leistungen unterscheiden sich nach Kanton und Gemeinde. Erkundigen Sie sich in Ihrer Wohngemeinde. In Basel gibt es keine Betreuungsgutscheine.
Beispiel: Gemeinde Birsfelden
Beispiel: Stadt Luzern
E
Ergänzungsleistungen
(Sozialversicherung)
Sind Sie in Rente? Sind Sie arbeitsunfähig und können nicht arbeiten? Bekommen Sie nur die Leistungen der AHV/IV oder nur eine kleine zusätzliche Rente von der Pensionskasse? Dann können Sie einen Antrag für Ergänzungsleistungen (EL) stellen. Die EL hilft Menschen mit wenig Geld, Ihre Lebenskosten zu zahlen. Ob sich für Sie ein Antrag für Ergänzungsleistungen lohnt, erfahren Sie hier: prosenectute.ch.
Bekommen Sie EL? Dann können Sie einen schriftlichen Antrag stellen, um die Radio- und Fernsehgebühren nicht bezahlen zu müssen: Gesuchsantrag bei Serafe
Ergänzungsleistungen für Familien
(Bedarfsabhängige Sozialleistung)
Haben Sie wenig Geld, obwohl Sie arbeiten? In manchen Kantonen gibt es Ergänzungsleistungen für Familien (FamEL). Diese Kantone bieten FamEL: Genf, Solothurn, Waadt und Tessin. Basel-Stadt führt FamEL in den nächsten Jahren ein.
Erwerbsersatzordnung
(Sozialversicherung)
Die Erwerbsersatzordnung (EO) zahlt, wenn Sie Militärdienst oder Zivilschutz machen. Haben Sie eine Arbeit und werden Mutter? Dann zahlt die EO eine 14 Wochen lange Mutterschaftsentschädigung (MSE).
Kanton Basel-Stadt: Dienstpflicht/Zivilschutz oder Mutterschaft
Informationen der AHV/IV zur EO – MSE
F
Familienzulagen
(Kinder- und/oder Ausbildungszulagen, Sozialversicherung)
Haben Sie Kinder und sind berufstätig? Dann haben Sie das Recht auf Familienzulagen. Wenn Sie angestellt sind, müssen Sie diese bei dem:r Arbeitgeber:in fordern. Als Selbstständige:r müssen Sie sich bei der Familienausgleichskasse melden. Auch Personen, die nicht arbeiten und nur wenig Geld haben, können ihr Recht auf Familienzulage prüfen lassen. Für Personen in der Landwirtschaft gibt es besondere Regeln.
Kanton Basel-Stadt
Informationen der AHV/IV zu den Familienzulagen
FZ Familienzulagen in der Landwirtschaft
G
Geburts- und Adoptionszulagen
Bestimmte Kantone zahlen einmalig pro Geburt oder Adoption eines Kindes Geburts- und Adoptionszulagen. Diese Kantone zahlen Geburts- und Adoptionszulagen: Fribourg, Genf, Jura, Luzern, Neuenburg, Schwyz, Uri, Waadt und Wallis. Die Eltern bekommen keine Geburts- und Adoptionszulagen, wenn sie Arbeitslosenentschädigung bekommen.
Arbeitgeber:innen zahlen manchmal auch Geburts- und Adoptionszulagen. Das ist im Firmenreglement des Unternehmens geregelt.
H
Hilflosenentschädigung
(Sozialversicherung)
Bekommen Sie eine AHV-Rente? Und brauchen Sie Hilfe bei alltäglichen Aufgaben wie Essen, Anziehen, Körperpflege? Dann können Sie bei der Ausgleichskasse einen Antrag auf Hilflosenentschädigung stellen. Ob Sie eine Hilflosenentschädigung bekommen, hängt nicht von Ihrem Geld ab. Es hängt davon ab, wie sehr Sie Hilfe brauchen.
Kanton Basel-Stadt
Informationen der AHV/IV zur Hilflosenentschädigung
I
Invalidenversicherung
(Sozialversicherung)
Die IV zahlt das Geld, das Sie zum Leben brauchen, wenn Sie arbeitsunfähig sind. Arbeitsunfähig heisst, dass Sie nicht arbeiten können. Die IV unterstützt Sie in dieser Zeit auch bei Eingliederungsmassnahmen, damit Sie wieder arbeiten können. Melden Sie sich bei der IV-Stelle in Ihrem Kanton.
Kanton Basel-Stadt
Informationen der AHV/IV zur Invalidenversicherung IV
Procap (Selbsthilfeorganisation von und für Menschen mit einer Behinderung)
Vergünstigungen für Menschen mit einer IV-Rente (Seite der Stiftung MyHandicap)
K
Krankenkassen-Prämienverbilligung
(Bedarfsabhängige Sozialleistung)
Sie leben am oder unter dem Existenzminimum? Dann haben Sie vielleicht das Recht auf eine vergünstigte Krankenkassenprämie. Die Krankenkassen-Prämienverbilligung ist vom Kanton geregelt. Erkundigen Sie sich in Ihrem Kanton oder Ihrer Gemeinde über Ihr Recht auf eine Vergünstigung. Das Recht auf eine Vergünstigung ist abhängig von: Ihrem Einkommen, Ihrem Vermögen und wie viele Personen mit Ihnen zusammen leben.
Tipp für den Kanton Basel-Stadt: Sind Sie mit einem alternativen Krankenkassen-Modell versichert (zum Beispiel: HMO oder Hausarztmodell)? Haben Sie zur Zeit eine Prämienverbilligung? Dann bekommen Sie einen Bonus. Der Bonus ist für Erwachsene 30 Schweizer Franken und für Kinder und junge Erwachsene 6 Schweizer Franken im Monat. Damit Sie den Bonus erhalten, müssen Sie Ihre Krankenkassenpolice bis zum 31. März an das Amt für Sozialbeiträge in Basel-Stadt senden. Dann wird der Bonus ab Januar nachträglich angerechnet. Wird die Police später eingereicht? Dann gilt der Bonus ab dem nächsten Monat.
Mehr Informationen über die Prämienverbilligung
Kanton Basel-Stadt
M
Mietzinsbeiträge (Familienmietzinsbeiträge)
(Bedarfsabhängige Sozialleistung)
Haben Sie wenig Geld und Kinder? Oder haben Sie eine IV- oder AHV-Rente? Dann haben Sie vielleicht das Recht auf Mietzinsbeiträge. Der Kanton oder die Gemeinde regelt die Mietzinsbeiträge. Informieren Sie sich bei Ihrer Gemeinde.
Kanton Basel-Stadt
Beispiel: Birsfelden BL
Beispiel: Muttenz BL
Mutterschaftsentschädigung
siehe Erwerbsersatzordnung
O
Opferhilfe
Wurden Sie Opfer eines Verbrechens? Dann können Sie sich bei der Opferhilfe in Ihrem Kanton melden. Die Opferhilfe kann Ihnen auch finanziell helfen, wenn Sie wegen eines Verbrechens Geldprobleme haben.
Kanton Basel-Stadt
Opferhilfe Schweiz
P
Pensionskassengelder
(Sozialversicherung, 2. Säule)
Sind Sie sich nicht sicher, ob Ihre (früheren) Arbeitgeber:innen die Gelder richtig in Ihre Pensionskasse eingezahlt haben? Der Sicherheitsfonds BVG kann herausfinden, ob alle Beiträge richtig eingezahlt wurden.
S
Sozialhilfe
(Bedarfsabhängige Sozialleistung)
Haben Sie kein Geld und kein Einkommen? Haben Sie eine gültige Aufenthaltsbewilligung und mindestens ein Jahr in der Schweiz gearbeitet? Dann können Sie einen Antrag für Sozialhilfe stellen. Die Sozialhilfe deckt Ihren Grundbedarf, also das, was Sie zum Leben brauchen. Das ist aber nicht viel und reicht nur für das Nötigste (Existenzsicherung).
Weitere Infos finden Sie auch bei der unabhängigen Fachstelle für Sozialhilferecht oder bei der SKOS.
Stipendien
Stipendien sind Geldbeträge, die Studierende einmal oder regelmässig bekommen. Die Studierenden müssen das Geld aus den Stipendien nicht zurückzahlen, wenn sie ihre Ausbildung normal abschliessen. Stipendien helfen, wenn Eltern zu wenig Geld haben, um die Ausbildung ihrer Kinder zu bezahlen. Stipendien sind dafür da, dass in der Schweiz alle ihren Beruf frei wählen können.
Die Kantone verwalten die Stipendien. Jeder Kanton hat ein eigenes Stipendiengesetz. Zudem gibt es viele Stiftungen, die Stipendien oder Ausbildungsdarlehen geben.
Kanton Basel-Stadt
Adressen Stipendienstellen in der Schweiz
Berufsberatung.ch: Ausbildung und Weiterbildung finanzieren
EDK Schweizerische Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren
Stiftungsverzeichnis
Stiftungsverzeichnis des Eidgenössischen Departements des Innern
Pestalozzi-Stiftung für die Förderung der Ausbildung Jugendlicher aus schweizerischen Berggegenden
W
Witwen-,Witwer- und Waisenrenten (Hinterlassenenrenten)
(Sozialversicherung)
Die Witwen-, Witwer- und Waisenrente ist eine finanzielle Hilfe für Familienmitglieder. Kinder und Ehepartner:in bekommen eine Rente, wenn der Vater oder die Mutter stirbt. Sie deckt den Grundbedarf der Familienmitglieder, also das, was sie zum Leben brauchen.
Hinterlassenenversicherung AHV
Witwen-,Witwer- und Waisenfonds WiWA der Pro Juventute
Weitere Angebote für Personen mit wenig Geld
Familien
Freizeit Ferien
Kovive
Reka Ferien
Pro Juventute Ferienfonds
KulturLegi
Kinder und Jugendliche
Göttibatze / Winterhilfe
Jugend und Sport
Familienpass (FamilienpassPlus) Region Basel (erkundigen Sie sich bei Ihrem Wohnkanton)
Lebensmittelhilfe
Tischlein deck dich
Heiland Sack (Basel und Bern)
Caritas Markt
Cartons du Coeur (Baselland / Aargau / Westschweiz)
Schweizerische Tiertafel
Sehr gute Linkliste Basel-Stadt
Vernetzung ist für Menschen am Rande des Existenzminimums wichtig: Der Schwarze Peter – Verein für Gassenarbeit hat eine sehr gute Linksammlung.