Privatkonkurs

Ein Privat­konkurs (Insolvenz­erklärung) kann eine gute Lösung sein, wenn Sie Ihre Schulden nicht zurückzahlen können. Nach dem Privatkonkurs sind Ihre Schulden nicht weg. Aber die Pfändung wird gestoppt. Nach dem Privatkonkurs steht Ihnen mehr Geld zur Verfügung. Im Kanton Basel-Stadt dürfen Sie dann den doppelten monatlichen Grundbetrag von Ihrem Lohn behalten. Auch die Steuern werden neu in den monatlichen Grundbetrag eingerechnet.

Das Gericht muss den Privatkonkurs bewilligen. Dafür gibt es einige Voraus­setzungen. Wichtig: Sie haben auch nach dem Konkurs noch Schulden. 

Die Voraussetzungen

Für einen Privatkonkurs müssen Sie diese Voraus­setzungen erfüllen:

  • Sie können die Kosten für das Gerichtsverfahren zahlen. In Basel-Stadt kostet ein Privatkonkurs 3’000 bis 5’000 Schweizer Franken. Haben Sie viele Gläubiger:innen? Dann kann der Privatkonkurs auch mehr als 5’000 Schweizer Franken kosten.
  • Nach dem Konkurs reicht Ihr Einkommen aus, um alle regelmässigen Kosten zu bezahlen. Regelmässige Kosten sind: Lebens­unterhalt, Gesund­heits­kosten, Steuern, Miete und so weiter. Sonst würden Sie nach dem Privatkonkurs wieder neuen Schulden machen.
  • Es gibt keine Hoffnung für eine private Schuldenbereinigung (nach Art. 333 SchKG).

Wollen Sie mehr über den Privatkonkurs lernen? Dann kommen Sie in die Infoveranstaltung Privatkonkurs. Wann macht ein Privatkonkurs Sinn? Wann kann man einen Privatkonkurs machen? Wie macht man einen Privatkonkurs? Das lernen Sie in der Infoveranstaltung Privatkonkurs. 

Der Konkurs

Im Konkurs­verfahren wird Ihr Vermögen und Ihre wertvollen Gegenstände verkauft. Alltags­gegen­stände dürfen Sie behalten. Alltagsgegenstände sind Sachen, die Sie auch bei einer Pfändung behalten dürfen. Das Geld aus dem Verkauf der wertvollen Gegenstände wird an die Gläubiger:innen verteilt. Danach veröffentlicht das Amtsblatt und das Schweizerische Handelsamtsblatt Ihren Privatkonkurs. Bewilligt das Gericht Ihren Privatkonkurs? Dann endet die Lohnpfändung und Sie können wieder frei über Ihren Lohn bestimmen. Ihre finanzielle Situation ist entspannter.

Sie haben weiterhin Schulden 

Der Privat­konkurs lässt Ihre Schulden nicht verschwinden. Nach dem Privatkonkurs­  werden alle Forderungen, die beim Konkurs gemeldet wurden zu Konkurs­-Verlust­scheinen. Es ist egal, ob die Forderungen schon betrieben wurden oder nicht. Sie müssen für die Konkurs-­Verlust­scheine, das heisst, auf die Schulden, die vor Ihrem Privatkonkurs entstanden sind, keine Zinsen mehr zahlen. Der Privatkonkurs wird in das Betreibungs­­register eingetragen.

Eine Ausnahme sind Bussen und Geldstrafen. Diese müssen auch nach dem Privatkonkurs noch bezahlt werden. Sie können eine Busse aber auch abarbeiten. Weitere Informationen finden Sie auf der Website des Strafgerichts.

Ein Privatkonkurs macht dann Sinn, wenn nach diesem nicht neue Schulden gemacht werden. Stabile und sichere Verhältnisse sind dafür wichtig. Sie brauchen ein genug hohes Einkommen, um nach dem Privatkonkurs alle regelmässigen Rechnungen, die Steuern und die Gesundheitskosten bezahlen zu können. Es ist gut, wenn Sie etwas mehr Geld haben, als Sie zum Leben brauchen. 

Nach dem Konkurs

Viele Gläubiger:innen versuchen irgendwann wieder Geld von Ihnen zu bekommen. Die Gläubiger:innen schreiben Ihnen dann wieder. Betreiben die Gläubiger:innen die Konkurs-Verlust­scheine? Dann machen Sie in den 10 Tagen nachdem Sie den Zahlungsbefehl bekommen haben Rechtsvorschlag mit dem Grund: «Kein neues Vermögen seit Konkurs». So verhindern Sie, dass Sie wieder bis zum Existenz­minimum gepfändet werden. 

Betreibt ein:e Gläubiger:in einen Konkurs­-Verlust­schein? Haben Sie Rechtsvorschlag mit dem Grund „Kein neues Vermögen seit Konkurs“ gemacht? Dann schaut das Gericht, ob Sie in den letzten 12 Monaten seit dem Start der Betreibung «vermögensbildendes Einkommen» hatten. Das „vermögensbildende Einkommen“ wird von Kanton zu Kanton anders berechnet. Im Kanton Basel-Stadt wird es so berechnet: Betreibungs­rechtliches Exi­stenz­­minimum mit doppeltem Grundbetrag + aktuelle Steuer­n + individuell anerkannte Auslagen.

Es ist wichtig, dass Sie dem Gericht alle Einnahmen und Ausgaben (zum Beispiel: Gesundheits­kosten, Steuer­zahlungen, Alimente) aus den letzten 12 Monaten beweisen können. Hatten Sie im letzten Jahr «vermögens­bildendes Einkommen»?  Dann müssen Sie vielleicht den Konkurs­-Verlust­schein zurückzahlen. Das heisst: Bis der vom Gericht bestimmte Betrag bezahlt ist, können Sie wieder bis auf das Existenzminimum gepfändet werden.

Haben Sie keinen Rechts­vorschlag mit der Erklärung: „Kein neues Vermögen seit Konkurs“ gemacht? Dann werden Sie für diese Betreibung wieder bis auf das betreibungsrechtliche Existenzminimum gepfändet. Sie können bei jeder weiteren Betreibung aber Rechts­vorschlag mit «Kein neues Vermögen seit Konkurs» machen.

Konkursverlustscheine sanieren

Wenn Sie genügend Geld haben, macht es Sinn, Konkurs­-Verlust­scheine zu sanieren. Das heisst, Sie kaufen Ihre Konkurs­-Verlust­scheine zurück. Mehr Informationen über die Schuldensanierung finden Sie hier

Konnten Sie alle Ihre Konkurs­-Verlust­scheine zurückkaufen? Dann sind Sie nun schuldenfrei.

Wollen Sie mehr über den Privatkonkurs lernen? Dann kommen Sie in die Infoveranstaltung Privatkonkurs. 

Merkblatt Privatkonkurs Kanton BS (pdf)