Achtung bei Inkassobüros!
Passen Sie bei privaten Inkassobüros auf und lassen Sie sich nicht einschüchtern. Rufen Sie uns an!
Wenn der Gläubiger* nicht mehr selber das Geld eintreiben will, kann er diesen Auftrag einem Inkassobüro geben. Inkassobüros sind private Unternehmen. Sie sind Spezialisten im Geld eintreiben. Manchmal versuchen Sie mit unfairen Methoden, an das Geld zu kommen. Deshalb müssen Sie aufpassen.
Haben Sie von einem Inkassobüro eine Mahnung oder einen Zahlungsbefehl bekommen? Bleiben Sie ruhig und schauen Sie sich die Forderung genau an. Lassen Sie sich nicht einschüchtern von Drohungen. Sie müssen dem Inkassobüro keine Auskunft über Ihre finanzielle Situation geben.
Tipps im Umgang mit Inkassobüros
- Halten Sie nur schriftlich Kontakt mit dem Inkassobüro. Zum Beispiel über E-Mail oder mit Briefen. Schriftliche Abmachungen sind einfacher zu beweisen als Abmachungen am Telefon.
- Verlangen Sie eine Kopie der Originalrechnung. Sie können mit der Originalrechnung vergleichen, wie viel das Inkassobüro zusätzlich zum Originalbetrag von Ihnen will. Wissen Sie nicht, welche Zuschläge das Inkassobüro verrechnen darf? Holen Sie sich Hilfe bei einer Beratungsstelle.
- Bewahren Sie alle Dokumente (Briefe und E-Mails) mindestens 10 Jahre lang auf. Sind Sie gepfändet worden oder hat der Gläubiger einen Verlustschein bekommen? Dann müssen Sie alle Dokumente für immer aufbewahren. Viele Inkassobüros versuchen nach vielen Jahren wieder an Ihr Geld zu kommen.
- Unterschreiben Sie keine vom Inkassobüro geschriebene Abzahlungsvereinbarung. Bietet man Ihnen einen Rabatt an? Macht das Inkassobüro damit Werbung, dass es Ihnen einen Teil Ihrer Schulden schenkt? Unterschreiben Sie auch dann nicht. Solche Vereinbarungen haben oft versteckte Gebühren oder falsch berechnete Raten. Sobald Sie die Vereinbarung unterschreiben, müssen Sie diese einhalten und zahlen.
- Es braucht einen Beweis dafür, dass das Inkassobüro das Geld für die Firma eintreiben darf. Sie müssen diesen Beweis einfordern.
- Das Inkassobüro soll auch beweisen, was Sie schulden. Das Inkassobüro kann das mit einem Vertrag oder einer Rechnung machen. Verlangen Sie eine Kopie davon. Fordern Sie, dass Sie alle Unterlagen ansehen dürfen. Und zwar kostenlos. Das Datenschutzgesetz gibt Ihnen das Recht.
Reklamieren Sie gegen falsche Zusatzkosten
Die Inkassobüros verlangen oft Gebühren, die Sie nicht zahlen müssen. Sie schulden dem Inkassobüro nur das Geld für die ursprüngliche Rechnung, den Verzugszins und wenn im Vertrag abgemacht, die Mahnkosten. Der Verzugszins ist 5 Prozent (%), ausser Sie haben etwas anderes im Vertrag abgemacht. Der Gläubiger kann nur dann mehr Geld von Ihnen verlangen, wenn ein Schaden entstanden ist, weil Sie nicht gezahlt haben. Den Schaden muss der Gläubiger beweisen.
Schreiben Sie dem Inkassobüro einen Brief, dass Sie die anderen Gebühren nicht akzeptieren.
Musterbrief Zusatzkosten bestreiten Inkassobüro (doc)
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Spesen und Gebühren, die Sie nicht zahlen müssen
- Adressnachforschung: Es ist nicht klar, ob das Inkassobüro Geld für die Suche ihrer Adresse verlangen darf. Wohnen Sie schon lange am gleichen Ort? Dann darf kein Geld für die Adressnachforschung von Ihnen verlangt werden.
- Verzugsschaden nach Art.106 OR, Rechtsberater-Kosten oder Ähnliches
- Mahnspesen: Hat der Vertrag Mahnspesen definiert? Wenn Nein, dann schulden Sie keine Mahnspesen.
- Kundenkosten / Dossier-Eröffnungskosten
- Bonitätsprüfungskosten
- Bearbeitungsgebühren, Umtriebsentschädigung, Rechtsberatungskosten
Spesen und Gebühren, die Sie zahlen müssen
- Kosten für frühere Betreibungen: Wenn Sie fälschlicherweise betrieben wurden, müssen Sie die Kosten nicht zahlen.
- Verzugszinsen: Der Verzugszins ist 5 Prozent (%). Eine Ausnahme ist, wenn Sie im Vertrag höhere Zinsen abgemacht haben.
- Den Eintrag im Betreibungsregister löschen: Einträge im Betreibungsregister werden erst nach 5 Jahren gelöscht. Der Gläubiger kann den Eintrag schon früher löschen lassen. Viele Gläubiger verlangen aber Geld dafür, zum Beispiel 100 Franken. Der Gläubiger darf das verlangen.
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Der Teilrechtsvorschlag
Werden Ihnen bei der Betreibung überhöhte Kosten verrechnet? Dann können Sie einen Teilrechtsvorschlag für die nicht gerechtfertigten Gebühren machen. Machen Sie den Teilrechtsvorschlag innerhalb von 10 Tagen nachdem Sie den Zahlungsbefehl bekommen haben. So machen Sie einen Teilrechtsvorschlag auf dem Zahlungsbefehl (pdf)
Inkassobüros gehen selten vor Gericht, wenn Schuldner:innen falsche Gebühren mit einem Teilrechtsvorschlag bestreiten. Macht das Inkassobüro es trotzdem? Dann melden Sie sich bei uns.
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Merkblatt_SRF_Inkassoburos_2019
www.srf.ch/sendungen/kassensturz-espresso/post-vom-inkassobuero-das-sind-ihre-rechte
* Für das Leseverständnis brauchen wir auf dieser Seite die männliche Formulierung für Gläubiger. Natürlich gibt es auch weibliche und diverse Gläubiger:innen.